Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim"
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1210
Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" zur Frage 1: Die Fahrgastnachfrage wird an den so genannten bemessungsrelevanten Querschnitten einer ÖPNV-Linie mehrmals pro Jahr erhoben. Dies ist bei der Buslinie 39 die Haltestelle "Preungesheim". Darüber hinaus werden vereinzelt komplette Linienzählungen durchgeführt, bei denen der gesamte Linienweg von Zählpersonal begleitet wird. Dies wurde auf der Linie 39 zuletzt 2014 durchgeführt. zur Frage 2: Die erhobenen Fahrgastzahlen lassen sich nach der Fahrtrichtung, nach der Tageszeit sowie nach den Wochentagen unterscheiden. Für die Auswahl des Fahrzeugtyps (vom Gelenkbus bis zum Kleinbus) und für die Festlegung des Fahrplantaktes ist in aller Regel die morgendliche Hauptverkehrszeit maßgeblich. Ausschlaggebend ist die Fahrgastnachfrage im stärksten Querschnitt; das ist auf der Linie 39 im Abschnitt zwischen Preungesheim und Berkersheim der Streckenabschnitt südlich der Haltestelle "Dachsberg". zur Frage 3: Die Auswahl des Fahrzeugtyps richtet sich grundsätzlich nach der Fahrgastnachfrage. Auf der Linie 39 - und damit auch zwischen Preungesheim und Berkersheim - ist ein Standardlinienbus im Einsatz. In den Hauptverkehrszeiten verkehrt der Bus im 10-Minuten-Takt. Es ist nicht zielführend, die notwendigen Kapazitäten durch den Einsatz mehrerer, hintereinander fahrender Kleinbusse sicherzustellen. Zwar könnten dann auch die engen Straßenräume im Berkersheimer Ortskern befahren werden, die Kleinbusse haben jedoch gravierende Nachteile: Die Mitnahme von Kinderwagen und Rollatoren ist aufgrund der engen Platzverhältnisse in den Kleinbussen nur sehr begrenzt möglich. Die Fahrradmitnahme ist aus Platzmangel ausgeschlossen. Größere Fahrgastmengen, die im Pulk auftreten (z.B. an der U-Bahnstation bei Ankunft einer U-Bahn) können nicht befördert werden; Fahrgäste müssen auf den nächsten folgenden Bus verwiesen und zurückgelassen werden. zur Frage 4: In aller Regel gelingt es, Nachfrage und Angebot in einer für die Fahrgäste befriedigenden Weise zusammenzubringen. Im Falle von Berkersheim besteht jedoch das Dilemma, dass der Standardlinienbus nicht den alten Ortskern befahren kann und dass auf der anderen Seite der Einsatz von Kleinbussen die Nachfrage auf der Linie 39 nicht abdecken kann. Für die Buserschließung des Berkersheimer Ortskerns kommt daher nur eine Verlängerung der heutigen Buslinie 25, die mit einem Kleinbus betrieben wird, in Betracht. Diese Linienwegsverlängerung kann erst erfolgen, wenn die Planungen für das Brückenbauwerk über die Bahntrasse umgesetzt sind. Ein genauer Zeitpunkt zur Fertigstellung des Brückenbauwerkes kann derzeit nicht genannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2016VV 1584Busverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der U-Bahn-Station „Preungesheim“Anfrage
- 30. Mai 2016STST 855Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim"Stellungnahme
- 10. Juni 2016OFOF 52/10Busverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der UBahnStation „Preungesheim“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016VV 57Busverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der UBahnStation „Preungesheim“Anfrage
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1210Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab