Schwanheim: Luftmessstation
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 120
Betreff: Schwanheim: Luftmessstation Der Standort der Luftmessstation auf den Sportanlagen an der Schwanheimer Bahnstraße ist sorgfältig mit dem Betreiber (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - HLNUG) und der Eigentümerin (Stadt Frankfurt am Main, Sportamt) gemeinsam ausgewählt worden. Bei der Standortwahl haben sowohl messtechnische Ansprüche an das Probenahmesystem sowie die Nutzungsinteressen der Sportanlagen Berücksichtigung gefunden. Die Station ist deshalb gezielt am Rande einer Freizeitwiese innerhalb einer lockeren Baumreihe aufgestellt worden. Die flächige Nutzung der Wiese ist nach Ansicht des Magistrates uneingeschränkt möglich. Auch wird die Gefahr, dass Beschädigungen durch Ballspiele auftreten können, durch die gewählte Aufstellung als gering eingeschätzt. Die Rücksprache mit dem HLNUG ergab zudem, dass Messstationen und deren Probenahmeeinrichtungen aufgrund der ständigen Gefahr durch Vandalismus grundsätzlich sehr massiv ausgeführt werden. Per Gestattungsvertrag ist die Stadt Frankfurt am Main zudem von der Haftung von eventuellen Schäden durch Dritte ausgeschlossen. Der Magistrat sieht daher, insbesondere vor dem Hintergrund der jahrelangen Forderung nach einer Luftmessstation im Frankfurter Süden (Bewertung der Auswirkung des Flugverkehrs und des Flughafens), keine Veranlassung zu einer kostenintensiven Umsetzung der Messstation. Eine Standortveränderung würde zudem die bisherige Datenreihe unterbrechen, sodass sich die gesamte, mindestens einjährige Messdauer der temporären Messung verlängern würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2016OMOM 598Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil BerkersheimsDirektanregung
- 13. Januar 2017STST 94Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil BerkersheimsStellungnahme
- 23. Oktober 2017OFOF 521/6Schwanheim: LuftmessstationOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2369Schwanheim: LuftmessstationDirektanregung
- 8. Dezember 2017STST 2369Schaffung eines Spielplatzes für Kinder im östlichen Teil BerkersheimsStellungnahme
- 26. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 120Schwanheim: LuftmessstationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab