Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1205
Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße Zu 1.: Im Bereich der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 457 wurde eine Testmessung durchgeführt. Keines der 76 erfassten Fahrzeuge hat die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Daher wird von weiteren Kontrollen abgesehen, da dies zu Lasten der Kontrollintensität stärker gefährdeter Straßen gehen würde.
Zu 2.: Eine Unübersichtlichkeit der Fußgängerüberwege an genannter Stelle kann auch nach einer Überprüfung vor Ort nicht erkannt werden, da die Sicht auf die Beschilderung sowie auf die Straßenführung nicht behindert wird. Durch die Einbahnstraßenregelung in der Karl-von-Drais-Straße, welche eine Einfahrt aus der Eckenheimer Landstraße verhindert, kommt es an der dortigen Kreuzung nicht zu Begegnungsverkehr. Der Fußgängerüberweg in der Eckenheimer Landstraße ist für Verkehrsteilnehmende, welche aus der Karl-von-Drais-Straße kommen, gut einsehbar. Zudem handelt es sich hier um eine Tempo-30-Zone und es gilt rechts vor links, wodurch die Verkehrsteilnehmenden Ihre Geschwindigkeiten anpassen sollten. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 719/10Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2019OMOM 4372Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und HügelstraßeDirektanregung
- 24. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1205Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab