Begrüßungs- und Informationstafeln für Bergen-Enkheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1203
Betreff: Begrüßungs- und Informationstafeln für Bergen-Enkheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Anliegen zur Aufstellung von Begrüßungs- und Informationstafeln in Bergen-Enkheim mit folgendem Ergebnis geprüft:
Zu 1: Öffentliche Verkehrsflächen können zugunsten der gewünschten Informationstafel durch den Straßenbaulastträger nicht zur Verfügung gestellt werden. Ihrer Widmung nach sind öffentliche Verkehrsflächen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrswege aller Verkehrsteilnehmer zweckbestimmt. Es wird eingeschätzt, dass bei der Vielzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Vereine im Rahmen der Gleichbehandlung alle anderen Vereine ebenfalls Berücksichtigung erhalten müssten und in Folge die öffentlichen Flächen übermäßig beansprucht würden. Zudem würden Unterhaltungsarbeiten erschwert sowie Reinigungs- und Winterdienst durch zusätzliche Einbauten behindert. Es wird daher empfohlen, entsprechende Privatflächen zum Zweck der Aufstellung von Informationstafeln zu suchen.
Zu 2: Eine Kostenschätzung für die Begrüßungs- und Informationstafeln kann erst vorgenommen werden, wenn der Ortsbeirat seine Anregung hinsichtlich Anzahl, Größe, Design, Art und Beschaffenheit der gewünschten Tafeln konkretisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2012OMOM 1211Begrüßungs- und Informationstafeln für Bergen-EnkheimDirektanregung
- 15. Mai 2012OFOF 117/16Informationstafeln für Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 6. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1203Begrüßungs- und Informationstafeln für Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab