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Neubaugebiet Harheim-Nord, Flur 3, Flurstücke 37-42, vorhandener Grünbewuchs westlich der Straße Altkönigblick; hier: Säubern der Parzellen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1201

Betreff: Neubaugebiet Harheim-Nord, Flur 3, Flurstücke 37-42, vorhandener Grünbewuchs westlich der Straße Altkönigblick; hier: Säubern der Parzellen Der in der Anregung benannte Bereich wurde durch Bedienstete der Dienstgruppe Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht der Stadtpolizei einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Hierbei konnte kein Unrat in Form von Essensresten, Flaschen, Zigaretten, Papier, Kunststoffen oder Ähnliches vorgefunden werden. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch starken Grünbewuchs (überwiegend Brombeeren) weder ein Betreten, noch eine Einsichtnahme von außen möglich sind. Bei den betreffenden Grundstücken handelt es sich um Flächen in Privateigentum, für deren Pflege die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich sind. Sollten durch den starken Pflanzenwuchs Abfälle verdeckt sein, so kann es sich allenfalls um kleinere, durch Winddrift entstandene Mengen handeln. Da das Betreten durch den Dornenbewuchs praktisch ausgeschlossen ist, können Abfälle nur in den Randbereichen abgelagert werden. Dort wurden jedoch keine Abfälle vorgefunden. Durch den Grünbewuchs kommt es bislang nicht zu Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehrsraum oder benachbarte Grundstücke. Hier findet offensichtlich ein regelmäßiger Rückschnitt der Bepflanzung statt. Die Grundstücke sind im hinteren Bereich nur über Trampelpfade zu erreichen. Hier wurden Reste einer alten verfallenen Gartenhütte (überwiegend Bauholz) festgestellt. Auch dort wurden keine weiteren Abfälle vorgefunden, die ein behördliches Einschreiten erforderlich machen. Ein Ratten- bzw. Mäusebefall ist derzeit weder zu befürchten, noch konnten Anhaltspunkte hierfür festgestellt werden. Die Gefahrenabwehrbehörde für akute Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz musste daher nicht eingebunden werden. Eine Überprüfung unter naturschutzrechtlichem Aspekt ergab, dass die Areale als einfache landwirtschaftliche Flächen eingestuft sind. Das Verwildern von landwirtschaftlichen Flächen stellt kein ordnungswidriges Verhalten dar, das zu ahnden wäre. Naturschutzrechtliche Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde sind daher ebenfalls nicht angezeigt. Die Stadtpolizei wird den Bereich im Rahmen des Streifendienstes gelegentlich auf relevante Veränderungen bezüglich abfallrechtlicher bzw. naturschutzrechtlicher Verstöße überprüfen und soweit diese festzustellen sind, Maßnahmen einleiten bzw. die zuständigen Behörden informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2012OFOF 66/14Neubaugebiet Harheim Nord, Flur 3, Flurstücke 37-42, vorhandener Grünbewuchs westlich der Straße Altkönigblick hier: Säubern der ParzellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. April 2012OMOM 1062Neubaugebiet Harheim-Nord, Flur 3, Flurstücke 37-42, vorhandener Grünbewuchs westlich der Straße Altkönigblick hier: Säubern der ParzellenDirektanregung
  3. 6. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1201Neubaugebiet Harheim-Nord, Flur 3, Flurstücke 37-42, vorhandener Grünbewuchs westlich der Straße Altkönigblick; hier: Säubern der Parzellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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