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Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1201

Betreff:

Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"

Die Nutzung der in der Anfrage V 540/ 07 genannten Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch, § 14 HStraG).

Der Anregung des Ortsbeirats 16, OA 338/ 07 entsprechend, prüft der Magistrat gegenwärtig, ob der Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/ Leuchte/ Borsigallee/ Triebstraße in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden kann. Die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebiets Leuchte und dessen direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz könnten dadurch verbessert werden.

2) 61.O 31, OBR 16 - Bergen Enkheim (blau), Magistrat

3) Beleg

D VI

BL

DS 2

61.O 3

61.O 31

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2007OFOF 235/16Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn .Leuchte"Ortsbeiratsantrag · WBE
  2. 27. November 2007VV 540Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn „Leuchte"Anfrage
  3. 19. Februar 2008STST 345Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"Stellungnahme
  4. 5. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 1201Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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