Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1201
Betreff:
Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"
Die Nutzung der in der Anfrage V 540/ 07 genannten Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch, § 14 HStraG).
Der Anregung des Ortsbeirats 16, OA 338/ 07 entsprechend, prüft der Magistrat gegenwärtig, ob der Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/ Leuchte/ Borsigallee/ Triebstraße in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden kann. Die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebiets Leuchte und dessen direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz könnten dadurch verbessert werden.
2) 61.O 31, OBR 16 - Bergen Enkheim (blau), Magistrat
3) Beleg
D VI
BL
DS 2
61.O 3
61.O 31
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2007OFOF 235/16Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn .Leuchte"Ortsbeiratsantrag · WBE
- 27. November 2007VV 540Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn „Leuchte"Anfrage
- 19. Februar 2008STST 345Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"Stellungnahme
- 5. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1201Verkehrslenkung in Bergen-Enkheim mit Baubeginn "Leuchte"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab