Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 11
Betreff: Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates und schlägt folgende Standorte für neue Fahrradabstellmöglichkeiten vor: Vor dem Haus Friedberger Landstraße Hausnummer 150 werden die letzten vier bis sechs Poller entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Der Parkplatz vor der Friedberger Landstraße Hausnummer 142 wird entfernt. An diese Stelle werden Fahrradanschlussbügel gesetzt. Durch diese Maßnahme wird auch die Sichtbeziehung auf den querenden Fußverkehr verbessert. Am Nibelungenplatz Hausnummer 1 wird der Kurvenbereich unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg mittels Fahrradbügeln gegen das Befahren gesichert. Die im Bereich der Liegenschaft Schwarzburgstraße Hausnummer 8 befindlichen älteren Fahrradständer (sogenannte Felgenkiller) stehen auf einem Privatgelände und unterliegen somit nicht der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2018OFOF 532/3Fahrradstellplätze am NibelungenplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2018OMOM 3658Fahrradstellplätze am NibelungenplatzDirektanregung
- 14. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 11Fahrradstellplätze am NibelungenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab