Leichte Sprache in der Stadtverwaltung
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Anregung zur Verwendung von "Leichter Sprache" in der Stadtverwaltung, um den Zugang zu Informationen für alle Menschen zu verbessern. Dies soll durch die Umsetzung entsprechender Kommunikationsrichtlinien und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache auf der städtischen Webseite geschehen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main begrüßt die Anregung der KAV. Bereits in seinem Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung (B 30 vom 13.01.2023) bringt er zum Ausdruck, wie wichtig ihm der Zugang aller Menschen zu Informationen ist. Die umfangreichen Umsetzungen insbesondere hinsichtlich der Kommunikation in "Leichter Sprache" sind im Einzelnen aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Überarbeitung (Relaunch) von www.frankfurt.de im Jahr 2006 hingewiesen, die die Vorgaben der "Verordnung über die Schaffung barrierefreier Internetauftritte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)" vom 27.04.2002 berücksichtigt. Auf der städtischen Webseite Leichte Sprache (frankfurt.de) werden Texte in leichter Sprache im Sprach-Level A1 bis A2 angeboten.
Darüber hinaus sind sämtliche Ämter und Betriebe bemüht, in der Kommunikation mit den Bürger:innen sowie bei Publikationen oder sonstigen Veröffentlichungen die Regeln der "Leichten Sprache" - soweit im Rahmen des rechtlichen Kontextes möglich - umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2023KK 117„Leichte Sprache“ in der StadtverwaltungKAV-Anregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1199"Leichte Sprache" in der StadtverwaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab