Ausländerzentralregister
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung des Ausländerzentralregisters (AZR) durch die Ausländerbehörde. Es wird erläutert, wie die Daten abgerufen und verarbeitet werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenschutzvorgaben zu verdeutlichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Nutzung, Art und Umfang des Ausländerzentralregisters (AZR) ist im AZR-Gesetz geregelt. Zurzeit sind bundesweit ungefähr 4.000 Behörden befugt, Daten im Wege des automatisierten Verfahrens aus dem AZR abzurufen.
Die Ausländerbehörde nutzt das AZR im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, um bspw. durch Datenabgleiche ihre Zuständigkeit zu überprüfen oder zu begründen.
Darüber hinaus kommt die Ausländerbehörde ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlungspflicht nach § 73 AufenthG gegenüber dem AZR nach.
Um die Zulässigkeit der Abrufe dieser Daten zu überprüfen, führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde zusammen mit dem Bundesverwaltungsamt entsprechende Stichprobenkontrollen auf der Grundlage von § 22 (3) Satz 2 i.V.m. § 10 (3) Satz 3 AZRG durch.
Auf Grundlage der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung informiert und weist die Ausländerbehörde die Antragstellenden zudem explizit daraufhin, dass personenbezogenen Daten nach § 6 AZRG zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022KAKA 20AusländerzentralregisterKAV-Anfrage
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1199AusländerzentralregisterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab