Bebauung des Grillmayer-Areals
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass bisher weder ein Abbruchantrag noch ein Bauantrag für die Neubebauung des Grillmayer-Areals eingereicht wurde. Daher liegen keine Konzepte zur Baustellenlogistik und Verkehrsführung vor.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bisher wurde weder ein Abbruchantrag noch ein Bauantrag für eine Neubebauung eingereicht. Dementsprechend liegen dem Magistrat auch keine Konzepte zur Baustellenlogistik und zur Verkehrsführung für diese Maßnahmen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2024OFOF 153/13Bebauung des Grillmayer-ArealsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2024VV 855Bebauung des Grillmayer-ArealsAnfrage
- 17. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1196Bebauung des Grillmayer-ArealsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab