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Einrichten eines Skate-Parcours in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
110 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1195

Betreff: Einrichten eines Skate-Parcours in Bergen-Enkheim Vorläufige Stellungnahme: Aus Sicht des Magistrates eignet sich, wie bereits mit Stellungnahme vom 09.05.2011 (ST 748) mitgeteilt, das Grundstück Flur 40, Flurstück 490/19 für die Einrichtung eines Skate-Parcours. Die bisherigen Prüfungen zur Inanspruchnahme der Fläche für die Skate-Anlage ergeben folgende Ergebnisse: Die Fläche befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 404. Dieser setzt in diesem Bereich eine öffentliche Grünfläche -Schulsportanlage- und Parkplatz fest. Dies widerspräche einer Nutzung für eine öffentliche Freizeitanlage. Eine Umnutzung wäre also ein Befreiungstatbestand nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch. Danach kann von der festgesetzten Nutzung befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist bzw. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Eine solche Befreiung würde durch die Bauaufsicht nach Prüfung des konkreten Sachverhalts und im Rahmen ihres Ermessens erteilt. Allerdings ist das betreffende Grundstück bereits mit Stellplätzen belegt. Bei einer Umnutzung wäre durch den Antragsteller nachzuweisen, ob diese Stellplätze als notwendige Stellplätze genehmigt und einer konkreten Nutzung in der Umgebung zugeordnet sind. Falls die wegfallenden Stellplätze notwendige im Sinne der Stellplatzsatzung sind, müssten sie an anderer Stelle im Umfeld nachgewiesen werden. Für die Prüfung dieser Sachverhalte bedarf es einer konkreten Planung, die der Bauaufsicht zur endgültigen Klärung vorzulegen ist. Diese Planung wird veranlasst. Die endgültige Stellungnahme kann erst nach dem beschriebenen planungsrechtlichen Verfahren anhand des Ergebnisses der zu veranlassenden Planung erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2010OFOF 592/16Einrichtung eines Skater-Parcours in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. April 2010OMOM 4101Einrichtung eines Skater-Parcours in Bergen-EnkheimDirektanregung
  3. 2. Juli 2010STST 916Einrichten eines Skater-Parcours in Bergen-EnkheimStellungnahme
  4. 2. Dezember 2010STST 1577Einrichten eines Skater-Parcours in Bergen-EnkheimStellungnahme
  5. 9. Mai 2011STST 748Einrichten eines Skate-Parcours in Bergen-EnkheimStellungnahme
  6. 4. November 2011Sie sind hier
    STST 1195Einrichten eines Skate-Parcours in Bergen-Enkheim
    Stellungnahme
  7. 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 634Einrichten eines Skate-Parcours in Bergen-EnkheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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