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Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1192

Betreff: Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße Vorgang: V 775/18 OBR 6 Zur Anfrage des Ortsbeirates 6 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:

Zu 1.: Nach § 8 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder bis zu sechs Jahren anzulegen, wenn mehr als drei Wohnungen errichtet werden. Das ist auf der vom Ortsbeirat genannten Liegenschaft deutlich der Fall. Daher ist das Anlegen eines Spielplatzes für Kleinkinder verpflichtend.

Zu 2.: Mit der Aufhebung der Kinderspielplatzverordnung durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Fortführung der Bereinigung des Hessischen Landesrechts (GVBl. 2002 I S. 605, 607) im Jahr 2002 sind Anforderungen an Lage und Ausstattung der Kinderspielplätze bedauerlicherweise entfallen und damit der Eigenverantwortung der Bauherrschaft bzw. der Gebäudeeigentümer überlassen. Die HBO selbst enthält für anzulegende Spielplätze keine Anforderungen an die Ausstattung, auch nicht gestaffelt nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten.

Zu 3.: Auch wenn aus baurechtlicher Sicht der Sandkasten als Spielplatz ausreichend ist, wird der Magistrat im Rahmen des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft, das in Griesheim das Quartiersmanagement stellt, prüfen, ob aufgrund der baulichen Situation ein geeigneter Spielplatz für die dort lebenden Kinder auf der Liegenschaft eingerichtet werden kann. Dabei wird auch geprüft werden, ob Fördermittel aus dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes des Dezernates Planen und Wohnen in Anspruch genommen werden können. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass Griesheim-Mitte in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau aufgenommen wurde und eine Kooperation zwischen dem genannten Dezernat und dem Dezernat Soziales, Jugend, Senioren und Recht mit den beiden Programmen besteht. Des Weiteren wird der Magistrat prüfen welche Projekte im Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft in Kooperation mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V. mit den Kindern und den Bewohnerinnen und Bewohnern initiiert werden können, damit ein verträgliches Zusammenleben mit den Nachbarn innerhalb dieses Sozialraumes gewährleistet ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2018OFOF 617/6Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der AkazienstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. März 2018VV 775Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der AkazienstraßeAnfrage
  3. 2. Juli 2018Sie sind hier
    STST 1192Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße
    Stellungnahme
  4. 8. Oktober 2018OFOF 819/6Griesheim: Welche Fortschritte wurden beim Projekt der Wohnraumhilfe in der Akazienstraße bisher erreicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 23. Oktober 2018OMOM 3790Griesheim: Welche Fortschritte wurden beim Projekt der Wohnraumhilfe in der Akazienstraße bisher erreicht?Direktanregung
  6. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 275Griesheim: Welche Fortschritte wurden beim Projekt der Wohnraumhilfe in der Akazienstraße bisher erreicht?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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