Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1192
Betreff: Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Ein eingeschränktes Haltverbot gemäß Zeichen 286 StVO lässt grundsätzlich nur Be- und Entladevorgänge sowie das Ein- oder Aussteigen zu, sodass die in der Anregung gewünschten Parkmöglichkeiten für Besucher des Ärztehauses und der Gewerbebetriebe mittels der in der Vilbeler Landstraße bestehenden eingeschränkten Haltverbotszone, auch mit der Ausweitung des hier vorhandenen zeitlichen Zusatzes, nicht eingerichtet werden können. Einem Antrag für die angesprochene Nutzergruppe, Kurzzeitparkplätze mittels Parkscheinautomaten zu schaffen, würde sich der Magistrat jedoch nicht verschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2012OFOF 103/16Eingeschränktes Halteverbot an der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 20. März 2012OMOM 1027Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternDirektanregung
- 6. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1192Eingeschränktes Halteverbot an der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab