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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, den Status der Hintergasse auf "in Umsetzung" zu ändern, um die Umrüstung von Gasleuchten voranzutreiben. Die Maßnahme umfasst die Installation von doppelt abgeknickten Masten, die nach Prüfung des Ortsbeirats umgesetzt werden. Ein genauer Ausführungstermin steht derzeit noch nicht fest.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung und ändert den Status der Hintergasse auf der Liste, die dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472, beigefügt ist. Der Status der Hintergasse lautet damit wieder "in Umsetzung". Bei der planmäßigen Umrüstung von Gasleuchten in der Hintergasse wurden Standardmasten verbaut. Diese werden im kompletten Stadtgebiet verwendet und sind zeitnah ab Lager verfügbar. Am 11.12.2018 fand ein Ortstermin statt, bei dem der Ortsbeirat doppelt abgeknickte Masten für die Hintergasse angeregt hat. Der Magistrat hat diesen Wunsch eingehend geprüft und ihm entsprochen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Da die doppelt genickten Masten kein Standardprodukt sind, waren Angebote von unterschiedlichen Herstellern sowie Abstimmungen zwischen dem Magistrat und der SRM erforderlich. Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen genauen Ausführungstermin für die neuen Masten in der Hintergasse nennen zu können und wird den Ortsbeirat unverzüglich informieren, sobald Näheres bekannt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 601 — Anregung vom 24. August 2020.

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