Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den Status der Hintergasse auf "in Umsetzung" zu ändern, um die Umrüstung von Gasleuchten voranzutreiben. Die Maßnahme umfasst die Installation von doppelt abgeknickten Masten, die nach Prüfung des Ortsbeirats umgesetzt werden. Ein genauer Ausführungstermin steht derzeit noch nicht fest.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hintergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hintergasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und ändert den Status der Hintergasse auf der Liste, die dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472, beigefügt ist. Der Status der Hintergasse lautet damit wieder "in Umsetzung". Bei der planmäßigen Umrüstung von Gasleuchten in der Hintergasse wurden Standardmasten verbaut. Diese werden im kompletten Stadtgebiet verwendet und sind zeitnah ab Lager verfügbar. Am 11.12.2018 fand ein Ortstermin statt, bei dem der Ortsbeirat doppelt abgeknickte Masten für die Hintergasse angeregt hat. Der Magistrat hat diesen Wunsch eingehend geprüft und ihm entsprochen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Da die doppelt genickten Masten kein Standardprodukt sind, waren Angebote von unterschiedlichen Herstellern sowie Abstimmungen zwischen dem Magistrat und der SRM erforderlich. Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen genauen Ausführungstermin für die neuen Masten in der Hintergasse nennen zu können und wird den Ortsbeirat unverzüglich informieren, sobald Näheres bekannt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 601 — Anregung vom 24. August 2020.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OABezugOA 520 — Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 · Anregung
- OABezugOA 86 — Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 318 · Anregung