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Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183

Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat befürwortet grundsätzlich die Anregung, in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße für die dort gefällten Bäume Ersatz zu schaffen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leitungstrassen, die unter der vorhandenen Baumreihe verlaufen, verlegt werden können. Dabei müssen die erforderlichen Mindestabstände zu den Ver- und Entsorgungsleitungen eingehalten werden. Der Vorschlag, durch baulich herzustellende Parkbuchten, Ersatzstandorte für die gefällten Bäume zu schaffen, kann nicht realisiert werden, da in diesem Bereich eine Gasleitung verläuft. Darüber hinaus wurde die Trassenlage in der Ginnheimer Landstraße überprüft: Im Seitenraum auf der gegenüberliegenden Straßenseite können aufgrund der umfangreichen Leitungstrassen ebenfalls keine Bäume gepflanzt werden. Der Magistrat kann die Umgestaltungen des Straßenraumes sowie die Verlegungen von Leitungstrassen nur in Verbindung mit einer grundhaften Sanierungsmaßnahme in Aussicht stellen. Der konkrete Zeitrahmen für eine Planung sowie die erforderliche Vorbereitung kann vor dem Hintergrund gegenwärtiger und für die nähere Zukunft absehbarer Prioritäten konkurrierender Maßnahmen leider nicht angegeben werden. Zwischenzeitlich werden - wie beim Vor-Ort-Termin vereinbart - jedoch Sträucher und Bodendecker gepflanzt. Ergänzend verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme ST 2342 vom 17.12.2018.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. März 2019OFOF 769/2Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
  2. 25. März 2019OMOM 4488Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 24. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1183Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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