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Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schlosshecke

Vorlagentyp: STMagistrat
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1183

Betreff:

Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schlosshecke

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 405 wurde am 17.11.1983 beschlossen. Im Beschluss heißt es:

"Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 405 – Triebstraße/Vilbeler Landstraße ist einerseits die Sicherung der Baustruktur in den bebauten Bereichen, andererseits aber auch die Sicherung des Grünbereichs und der Wegeverbindung.

Weiterhin soll der Lauf des alten Riedgrabens (Kanaltrasse) für die Fließwasserverbindung in Richtung Westen festgeschrieben werden.“

Mittlerweile sind die Ziele und Zwecke des Planes bereits erreicht oder werden erarbeitet, ohne den Bebauungsplan zu benötigen. Im Einzelnen sind das:

Sicherung des Grünbereichs und der Wegeverbindung:

Bei dem Grünbereich handelt es sich um ein Gelände, das durch Freizeitgärten genutzt wird. Der Bereich liegt im GrünGürtel und steht unter Landschaftsschutz. Zur Sicherung der Grünfläche ist dies vollkommen ausreichend. Eine schmale Wegeparzelle befindet sich in städtischem Eigentum.

Sicherung des Riedgrabens für die Fließverbindung Richtung Westen:

Der Magistrat ist zur Zeit damit befasst, die Fließverbindung zwischen Enkheimer Ried und Ostparkweiher als Ausgleichsmaßnahme für den Betriebshof Ost zu planen und herzustellen. Hierzu ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich.

Sicherung der Baustruktur in den bebauten Gebieten:

Die Grundstücke entlang der Straßen sind bebaut. Wenn hier Änderungen oder Ergänzungen des Bestandes erfolgen sollen, reicht das Instrumentarium des BauGB § 34 aus, um die Entwicklung zu beurteilen und zu steuern.

Daher ist der Bebauungsplan entbehrlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Oktober 2009OFOF 529/16Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. Oktober 2009OAOA 1014Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873Anregung
  3. 26. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    STST 1183Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schlosshecke
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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