Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Problematik von Rasern im Ortsbezirk und betont die strengen Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen. Zudem wird auf die Poser-Problematik eingegangen und die Maßnahmen der Polizei zur Bekämpfung dieser Problematik hervorgehoben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 3.: Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht. Hintergrund für diese strengen Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen des Verordnungsgebers war, dass die "übermäßige Beschilderung im Straßenverkehr zu einer allgemeinen Überforderung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmenden sowie zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften" führe. Dies habe "zu einer unerwünschten Abwertung der grundlegenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden und damit zu einer Minderung der Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise" geführt (vgl. Begründung des Bundesrats zur 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - 24. StVRÄndV - Drucksache 374/97, Seite 5). Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn Ein-/Ausgänge von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) direkt an dieser Grundnetzstraße liegen. Der Magistrat verfolgt die bundesweite Debatte über eine grundsätzliche Herabsetzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h jedoch mit großem Interesse, kann aber erforderlicher Rechtssetzung durch die Bundespolitik nicht auf dem Wege "Frankfurter Landrechts" vorgreifen.
Zu 2.: Die sogenannte Poser-Problematik ist der dafür originär zuständigen Landespolizei durchaus bewusst. Die Problematik wurde auch zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit erklärt. Im Jahr 2017 wurde deshalb auch eigens ein Konzept "Auto-Poser Raser Tuner" entwickelt und eine Kontrollgruppe (KART) gegründet. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden - neben Kontrollen im Rahmen der Streifen - bereits mehrfach größere öffentlichkeitswirksame und in den sozialen Medien begleitete Kontrollen durchgeführt. An dieser Strategie wird die Polizei festhalten.
Zu 4. Die Wirksamkeit von Kontrollen ist neben der Sanktionswahrscheinlichkeit insbesondere von der Sanktionshöhe abhängig. Sofern es auf Bundesebene noch gelingen sollte, einen überarbeiteten gültigen Bußgeldkatalog in Kraft zu setzen, der für geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärfte Sanktionen vorsieht, besteht beim Magistrat die Erwartung, dass sich dies insgesamt positiv auf das Verkehrsverhalten auswirkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2020OMOM 6339Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnenDirektanregung
- 23. November 2020STST 2016Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnenStellungnahme
- 6. Dezember 2020OFOF 1528/1Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2021OMOM 7023Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-StraßeDirektanregung
- 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1178Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab