Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1176
Betreff:
Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führen
zu 1. und 2.:
Mit Beschluss zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main vom 15.12.2005 (§ 10477) beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit vertiefenden Untersuchungen zur Straßenbahnringlinie. Die Überlegungen, die in diesem Zusammenhang angestellt worden sind, werden derzeit in einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich ihrer verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen vertiefend untersucht. Dabei werden neben den Bereichen, deren Umsetzbarkeit aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise im Zuge der Rödelheimer Straße/Ginnheimer Straße offensichtlich problematisch sein kann, auch andere Streckenführungen untersucht. Bei der abschließenden Bewertung der einzelnen Varianten spielen neben den verkehrlichen und städtebaulichen Aspekten auch die betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Rolle.
zu 3.:
Die Gleistrasse im Zuge der Schloßstraße wird zukünftig unabhängig von einem potenziellen Linienbetrieb weiterhin als Betriebsstrecke zur Stadtbahnzentralwerkstatt in Rödelheim genutzt. Der Magistrat erarbeitet derzeit, wie in der Stellungnahme ST 378 vom 08.03.2010 dargelegt, eine Vorplanung für die Schloßstraße, in der die Etatanregungen des Ortsbeirates Berücksichtigung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2010OFOF 463/2Ringstraßenbahn über vorhandene StreckeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. April 2010OAOA 1098Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führenAnregung
- 16. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1176Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab