Expressbuslinien
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Einführung der Expressbuslinien und die Schwierigkeiten, deren Nutzung aufgrund der Covid-19-Pandemie zu evaluieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erfolgskontrolle erst nach Normalisierung des Mobilitätsverhaltens möglich ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Da die Expressbuslinien erst zum Fahrplanwechsel 2020 eingeführt worden sind und durch die noch andauernde Covid-19 Pandemie (SARS-CoV-2) lassen sich noch keine zuverlässigen Aussagen zur Nutzung der jeweiligen Linien sowie zu Fahrtzeitgewinnen treffen. Grund dafür ist der Mangel an belastbaren Zahlen durch ein stark verändertes Mobilitätsverhalten aufgrund von Homeoffice, Kontaktbeschränkungen, Geschäftsschließungen und weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Somit konnte bislang keine Erfolgskontrolle stattfinden, wodurch auch eine planerische Weiterentwicklung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll möglich ist. Eine Evaluation der neuen Busprodukte kann erst stattfinden, wenn es wieder zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens und des Mobilitätsverhaltens gekommen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021OFOF 1916/5ExpressbuslinienOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2021VV 1965ExpressbuslinienAnfrage
- 25. Mai 2021Sie sind hierSTST 1170ExpressbuslinienStellungnahme
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 136ExpressbuslinienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab