Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1168
Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Nach Begehung der Talstraße in Höhe der Bushaltestelle "Bonifatiusstraße" wurde festgestellt, dass die dort befindliche Straßenbeleuchtung durch Äste der anliegenden Kastanie beeinträchtigt wird. Es wird veranlasst, die Äste zurückzuschneiden, damit eine verkehrssichere Beleuchtung gewährleistet wird. Im Bereich Talstraße, Ecke Bonifatiusstraße, werden mit Hilfe einer lichttechnischen Berechnung die momentanen Verhältnisse überprüft. Wenn durch das Ergebnis der Berechnung eine Abweichung der nach Norm festgelegten Werte festgestellt wird, erfolgt nach Abstimmung mit dem beauftragten Fachunternehmen eine Anpassung der Beleuchtungssituation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2016OFOF 48/12Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Juli 2016OMOM 283Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichendDirektanregung
- 2. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1168Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab