Fahrradabstellplätze am Freibad Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1168
Betreff: Fahrradabstellplätze am Freibad Nieder-Eschbach Nach dem Ermessen der BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird die Zahl der vorhanden Fahrradstellplätze dem örtlichen Bedarf in der Regel gerecht. Dass bei hochsommerlicher Witterung und Parallelveranstaltungen auf der Sportanlage Kapazitätsgrenzen erreicht, selten überschritten werden, wird nicht bestritten. Dies beschränkt sich allerdings auf einzelne wenige Tage im Jahr, da beispielsweise in den Sommerferien, wenn das Freibad, bei entsprechender Witterung, am besten besucht ist, auf dem Sportplatz kein Spielbetrieb stattfindet. Weiter ist an dieser Stelle anzumerken, dass das Freibad Nieder-Eschbach jährlich nur ca. vier Monate, von Mai bis September, für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2014OFOF 228/15Fahrradstellplätze am Freibad Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juli 2014OMOM 3299Fahrradstellplätze am Freibad Nieder-EschbachDirektanregung
- 2. Februar 2015STST 175Fahrradabstellplätze am Freibad Nieder-EschbachStellungnahme
- 10. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1168Fahrradabstellplätze am Freibad Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab