Streckenführung Buslinie 29
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1168
Betreff: Streckenführung Buslinie 29 Mit der Einführung der Stadtbahnlinien U8 und U9 im Dezember 2010 hat die Buslinie 29 zwischen Kalbach und dem Nordwestzentrum sehr stark an Bedeutung verloren, da die meisten Fahrgäste jetzt die Stadtbahn nutzen. Um die Linie 29 erhalten zu können, wurden dieser Linie die bisherigen Erschließungsgebiete der provisorischen Buslinie 26, die im Dezember 2010 eingestellt wurde, übertragen. Nur so ließ sich ein wirtschaftlicher Betrieb aufrechterhalten. Mit der Ausweitung des Linienweges der Linie 29 verlängerte sich die Fahrzeit der Busse auf der Relation Kalbach - Nordwestzentrum abhängig von Tageszeit und Fahrtrichtung um 8 bis 10 Minuten. Es wurde nochmals geprüft, ob für die Wiederaufnahme des direkten Linienweges der Buslinie 29 sowie für die damit verbundene erneute Einrichtung einer weiteren Buslinie (ehemalige Linie 26) ausreichendes Fahrgastpotential besteht. In diesem Zusammenhang wurde neben Fahrgastzählungen und Befragungen auf der Linie 29 auch eine Studie beauftragt: Die Direktverbindung von Kalbach bis zum Nordwestzentrum wird nur von 325 der rd. 3000 befragten Fahrgäste genutzt. Die Wiedereinführung der Direktverbindung (d.h. Linie 29 "alt") würde die Zahl der Fahrgäste zwar leicht erhöhen, der Betrieb der dann erforderlichen beiden Buslinien (29 und 26) wäre jedoch nicht wirtschaftlich, denn es würden gegenüber dem aktuellen Zustand keine neuen Ziele erschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2011BB 179Änderung der Streckenführung der Buslinie 29Magistratsbericht
- 26. April 2011OFOF 8/12Streckenführung Linie 29Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2011OAOA 8Streckenführung Buslinie 29 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 179Anregung
- 4. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1168Streckenführung Buslinie 29Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab