Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße
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Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Lärchenstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1164
Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße In der Anfrage werden zwei verschiedene Bereiche genannt (1. An der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße, 2. Bereich südlich Mainzer Landstraße zwischen A5 und Ein-mündung Lärchenstraße). Zum Verständnis soll klargestellt werden, dass sich die Inhalte der Stellungnahme auf den im Titel der Anfrage, also den Bereich "an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße", beziehen. Zu
- Der definierte Bereich wird bauplanungsrechtlich von zwei Bebauungsplänen geordnet, die die Nutzungen für die Grundstücke bestimmen. Diese Bebauungspläne lassen östlich der Straße "In der Schildwacht" eine Mischnutzung zu, der westliche Abschnitt wird als Kernge-biet festgesetzt. D. h. in beiden Bereichen ist eine Nutzung von Wohnen und Gewerbe mög-lich, je nach Nutzungsart in verschiedenen Anteilen. Die bestehenden genehmigten Gebäude und Nutzungen genießen Bestandsschutz, neue Planungen richten sich nach dem o. g. geltenden Baurecht. Eine anteilige gewerbliche Nutzung im Bereich der Mainzer Landstraße wird als städtebaulich sinnvoll eingestuft. Zu
- Die Art einer gewerblichen Nutzungen hat Ihre Grundlage im Baurecht und richtet sich nach den durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmten Nutzungsarten, die in den vorliegenden Bebauungsplänen festgesetzt wurden. Je nach Baugebiet wird durch die BauNVO ein Katalog von möglichen gewerblichen Nutzungen angeboten, die der Eigentümer frei wählen kann. Eine Steuerungsmöglichkeit ist nur im Kontext der definierten Vorgaben möglich. Im Rahmen des laufenden Stadtumbauprozesses sollen zukünftig städtebauliche Umstrukturierungsprozesse angeregt und Bedarfe von Gewerbetreibenden und Bewohnern in Einklang gebracht werden. Der Erfolg dieser Bestrebungen hängt maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft der betreffenden Eigentümer ab. Zu
- Derzeit sind dem Magistrat - Stadtplanungsamt - keine Umnutzungen in Wohnbebauungen im genannten Bereich bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2019OFOF 916/6Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der ElektronstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Januar 2019OFOF 899/6Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der ElektronstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2019VV 1171Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der ElektronstraßeAnfrage
- 14. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1164Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der ElektronstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab