Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Tempo 100 statt Schilderwald an der A 661

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an der A661. Der Magistrat hat festgestellt, dass die Unfallraten in dem betreffenden Streckenabschnitt nicht über dem hessischen Durchschnitt liegen, weshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Am 01.01.2021 sind alle Autobahnen in den Verfügungs- und Verantwortungsbereich des Bundes (Autobahn GmbH) übergegangen. Daher hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Bundes hinsichtlich der Beschilderung der Autobahnen. Die Anfrage wurde daher an die Autobahn GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Weitere Anfragen bitten wir direkt an west@autobahn.de zu richten. Anbei die Stellungnahme der Autobahn GmbH: "Die Anfrage von Ortsvorsteherin Frau Friedrich zur Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an der A661 aus Gründen der Verkehrssicherheit hat uns zuständigkeitshalber erreicht. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und nehmen wie folgt Stellung: Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unterliegt die Unfallentwicklung auf hessischen Autobahnen einer regelmäßigen und intensiven Beobachtung, Analyse und Bewertung, wobei die unfallauffälligen Bereiche jährlich identifiziert werden. Für die An- bzw. Aufhebung oder Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ist stets ein sehr strenger Maßstab anzulegen, wobei das Unfallgeschehen explizit zu untersuchen und nachzuweisen ist. Auch die Höhe der Beschränkung muss begründet sein. Alleiniger, hierbei anzusetzender Maßstab ist dabei die Zahl der Unfälle und die daraus abgeleitete Unfallrate, in die das Verkehrsaufkommen eingeht. Im Ergebnis der turnusmäßig durchgeführten und anlässlich der Anfrage von Frau Friedrich zusätzlich außerplanmäßig veranlassten Unfalluntersuchung im Streckenabschnitt der BAB 661 zwischen der Anschlussstelle Frankfurt-Heddernheim und dem Bad Homburger Kreuz wurde festgestellt, dass die ermittelten Unfallraten gegenüber dem hessischen Durchschnitt die zugrunde gelegten Vergleichswerte in beiden Fahrtrichtungen nicht überschreiten. Daher ist der o.g. Streckenabschnitt als unfallunauffällig einzustufen und die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Verkehrssicherheitsgründen sind nicht erfüllt."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2020OFOF 674/12Tempo 100 statt Schilderwald an der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. November 2020OMOM 6945Tempo 100 statt Schilderwald an der A 661Direktanregung
  3. 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 1163Tempo 100 statt Schilderwald an der A 661
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen