Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -
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- Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWeg06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 10.000BäumeProgramm auch für Kalbach-Riedberg08.12.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1162
Betreff: Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg - Umspannanlagen sind technische Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet sein muss. Die Entscheidung über eine Begrünung oder Bepflanzung bedarf stets einer Einzelfall-überprüfung. Eine Begrünung der Anlage darf die Be- und Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, Kabel dürfen nicht durch Fundamente überbaut und Hinweisschilder nicht verdeckt werden. Zugänge oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) hat sich mit dem Schreiben vom 18.02.2016 bereit erklärt, an der genannten Umspannanlage Nr. 2287 eine Rankhilfe zu installieren. Dieser Zusage ist die NRM nachgekommen. Eine Bepflanzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die o.g. Bedingungen nicht verletzt werden. Um zu gewährleisten, dass die Funktion der Anlage immer vollumfänglich sichergestellt ist, bedarf es darüber hinaus einer kontinuierlichen Pflege der Anpflanzungen. Die Umspannanlage Nr. 2287 Zum Taubenzehnten / Ecke Johan-Beyer-Weg, Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 55/8 befindet sich auf dem Grundstück der Mainova AG. Die für die Bepflanzung notwendige Grünfläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Mainova AG. Recherchen der NRM haben ergeben, dass die Bepflanzungsfläche in die Liegenschafts-verwaltung des Grünflächenamtes gehört. Das Grünflächenamt hat der NRM auf Anfrage mitgeteilt, bis zur nächsten Pflanzperiode im Herbst 2018 eine mögliche Bepflanzung mit einer geeigneten Pflanze zu prüfen und die Pflege dieser zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2018OFOF 274/12Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2018OMOM 2939Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -Direktanregung
- 25. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1162Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab