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Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1162

Betreff: Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg - Umspannanlagen sind technische Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet sein muss. Die Entscheidung über eine Begrünung oder Bepflanzung bedarf stets einer Einzelfall-überprüfung. Eine Begrünung der Anlage darf die Be- und Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, Kabel dürfen nicht durch Fundamente überbaut und Hinweisschilder nicht verdeckt werden. Zugänge oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) hat sich mit dem Schreiben vom 18.02.2016 bereit erklärt, an der genannten Umspannanlage Nr. 2287 eine Rankhilfe zu installieren. Dieser Zusage ist die NRM nachgekommen. Eine Bepflanzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die o.g. Bedingungen nicht verletzt werden. Um zu gewährleisten, dass die Funktion der Anlage immer vollumfänglich sichergestellt ist, bedarf es darüber hinaus einer kontinuierlichen Pflege der Anpflanzungen. Die Umspannanlage Nr. 2287 Zum Taubenzehnten / Ecke Johan-Beyer-Weg, Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 55/8 befindet sich auf dem Grundstück der Mainova AG. Die für die Bepflanzung notwendige Grünfläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Mainova AG. Recherchen der NRM haben ergeben, dass die Bepflanzungsfläche in die Liegenschafts-verwaltung des Grünflächenamtes gehört. Das Grünflächenamt hat der NRM auf Anfrage mitgeteilt, bis zur nächsten Pflanzperiode im Herbst 2018 eine mögliche Bepflanzung mit einer geeigneten Pflanze zu prüfen und die Pflege dieser zu übernehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. März 2018OFOF 274/12Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. März 2018OMOM 2939Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -Direktanregung
  3. 25. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1162Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

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STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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