Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Reduzierung der Straßenbeleuchtung beschlossen, um Energie zu sparen und Lichtverschmutzung zu verringern. Dies soll positive Auswirkungen auf die Natur und Umwelt haben, während die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um Energie einzusparen, wurden die Leuchtstellen der verkehrssichernden Straßenbeleuchtung, bei denen dieses technisch möglich ist, bereits ab dem Einschalten durchgängig bis zur Ausschaltung in den leistungsreduzierten Betrieb ("50%-Sparmodus") versetzt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und Aspekten der Prävention wird der Magistrat Beleuchtungsanlagen bei Dunkelheit allerdings weder in Wohn- noch in Gewerbe- oder Industriegebieten vollständig ausschalten. Die oben beschriebene Leistungsreduzierung gilt auch in Grünanlagen. Generell begrüßt der Magistrat eine Reduzierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auch im Hinblick darauf, dass sich so die Lichtverschmutzung verringert. Dies wirkt sich positiv auf die Natur und Umwelt aus. Bei Neubaumaßnahmen und Umbauten von Beleuchtungsanlagen werden indes die lichttechnischen Werte immer entsprechend der aktuell gültigen Norm berechnet und ausgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2022OFOF 520/1Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2431Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenDirektanregung
- 14. Oktober 2022STST 2395Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenStellungnahme
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1160Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab