Radfahren gegen die Einbahnstraße hier: Holunderweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 115
Betreff:
Radfahren gegen die Einbahnstraße hier: Holunderweg
Der Holunderweg wird zwischen den Einmündungen Liguster- und Fliederweg für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht freigegeben, da dieser Abschnitt aufgrund des Verlaufs der Straße bzw. der spitzwinkligen Kurve für die Verkehrsteilnehmer schlecht einsehbar ist.
Auf der Strecke zwischen Flieder- und Schlehenweg dagegen erfolgt die Freigabe des Radfahrverkehrs gegen die Einbahnführung. Die baulichen Gegebenheiten lassen hier eine solche Maßnahme ohne weiteres zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2009OFOF 843/10Radfahren gegen die Einbahnstraße hier: HolunderwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009VV 1121Radfahren gegen die Einbahnstraße hier: HolunderwegAnfrage
- 22. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 115Radfahren gegen die Einbahnstraße hier: HolunderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab