Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der ursprüngliche Zustand der Fahrbahn in der Katharinenpforte wiederhergestellt werden muss, da der Betreiber der Baustelleneinrichtung insolvent ist. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Baustelle kein Radschutzstreifen vorhanden war und der Bereich aktuell verkehrssicher ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der einstige Betreiber der inzwischen zurückgebauten Baustelleneinrichtung ist insolvent. Nun obliegt es dem Nachfolgeinvestor, die Fahrbahn instand zu setzen und den ursprünglichen Zustand herzustellen. Es müssen noch Oberflächenkratzer und Einstempelungen beseitigt werden.
Auch vor der Baustellensituation war in der Straße Katharinenpforte allerdings kein Schutzstreifen markiert. Es war lediglich am südlichen Beginn eine Fahrradpforte eingerichtet, die mittels einer Sperrfläche und zusätzlich durch eine Verkehrsinsel von der Fahrbahn abgetrennt war. Ein Schutzstreifen könnte auch ohnehin nicht baulich gesichert werden, da es Verkehrsteilnehmenden möglich sein muss, diesen zu überfahren.
Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass der Bereich auch aktuell in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2024OFOF 1138/1Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5090Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteDirektanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1151Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der KatharinenpforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab