Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keinen runden Tisch zur Zukunft des Bürgertreffs im Eschersheimer Bahnhof einzurichten. Dies basiert auf der Annahme, dass die DB AG keine neuen Gebäude errichten wird, die nicht Bahnzwecken dienen, und dass ein Grunderwerb aufgrund begrenzter Ressourcen derzeit nicht geplant ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht keinen Bedarf, einen runden Tisch zum Thema "Zukunft des Bürgertreffs" einzurichten. Der Bahnhof Eschersheim ist eine gewidmete Eisenbahnverkehrsanlage, die von der DB AG auf Grundlage einer Planfeststellung zurückgebaut wird. Es ist bislang nicht bekannt, ob an gleicher Stelle eine neue Eisenbahnbetriebsanlage durch die DB AG errichtet wird, der Magistrat geht jedoch davon aus, dass die DB AG im Rahmen der Planfeststellung keine Gebäude errichten wird, die nicht Bahnzwecken dienen. Entsprechend könnte ein Nachbarschaftszentrum nur durch einen freihändigen Grunderwerb realisiert werden. Ein solcher Grunderwerb ist derzeit - nicht zuletzt aufgrund der limitierten personellen und wirtschaftlichen Ressourcen - von Seiten des Magistrats nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2020OMOM 5831Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Direktanregung
- 20. Februar 2020OFOF 775/9Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1150Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab