Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Gespräch zur Realisierung eines Bürgertreffs am Eschersheimer Bahnhof zu führen. Dies ist notwendig, da der Abriss des historischen Empfangsgebäudes die ursprünglichen Pläne gefährdet. Ziel ist es, die Möglichkeiten für ein Nachbarschaftszentrum zu erörtern.
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Der Magistrat wird gebeten, zu einem Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, den Fachämtern, der Bürgerinitiative "Bürgertreff im Bahnhof" und des Ortsbeirats einzuladen, um die weiteren Möglichkeiten für die Realisierung eines Nachbarschaftszentrums am Eschersheimer Bahnhof nach dem angekündigten Abriss des historischen Empfangsgebäudes zu erörtern.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat Ende Januar beschlossen, den Ankauf des Empfangsgebäudes am Eschersheimer Bahnhof für einen Umbau und die Nutzung als Nachbarschaftszentrum anzustreben. Mit der Ankündigung der Deutschen Bahn, das Gebäude im Zuge des Ausbaus abzureißen, lässt sich dieses Vorhaben so nicht mehr realisieren. Nach dem einschlägigen Landesprogramm Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" wäre jedoch ein Neubau an selber Stelle möglich, der als Bürgertreff genutzt werden könnte. Der Plan, ein Nachbarschaftszentrum für Eschersheim einzurichten, ist im Stadtteil auf enormes Interesse gestoßen und soll unbedingt bei der Klärung der künftigen Bebauung und Nutzung dieses zentral gelegenen Standorts weiterverfolgt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5831Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Direktanregung
- 20. Februar 2020OFOF 775/9Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1150Ein Bürgertreff im Eschersheimer Bahnhof bleibt möglich!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats