Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-Bahn
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-Bahn reagiert. Aufgrund starker Niederschläge war eine Abfuhr des Wassers notwendig, die durch das Klärwerk Bad Vilbel genehmigt wurde. Die Standfestigkeit des Bahndamms bleibt gesichert.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Deutsche Bahn in dieser Angelegenheit um Stellungnahme gebeten. Diese hat bestätigt, dass wegen der starken Niederschläge vom Januar und Februar dieses Jahres auf der Baustelle eine größere Menge Wasser abgepumpt werden musste. Für die kurzfristig erforderliche Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung des Wassers hat das Klärwerk der Stadt Bad Vilbel eine entsprechende Einleitgenehmigung erteilt. Deshalb wurden die Transporte auch durch den Altort Bonames geführt.
Zu 1. bis 3. Eine Versickerung der Wassermassen im Baufeld war aufgrund der Wassersättigung der Böden nicht möglich. Im Hinblick auf die gebotene Eile war es auch nicht möglich, eine alternative Einleitstelle zu nutzen. Grundsätzlich ist die Standfestigkeit des Bahndamms aber gesichert und der Baugrund wird insbesondere im Hinblick auf die Dammverbreiterung in Berkersheim so bearbeitet, dass auch der künftig breitere Bahndamm entsprechend standfest und ein sicherer Bahnbetrieb gewährleistet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 1134/10Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021OMOM 7264Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-BahnDirektanregung
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1145Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab