Breitbandausbau bei Wohnraumnachverdichtung nicht vergessen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1140
Betreff: Breitbandausbau bei Wohnraumnachverdichtung nicht vergessen Zu 1 bis 3) Der Magistrat hat die Deutsche Telekom auf die unbefriedigende Situation vor Ort hingewiesen. Wie die anderen Internetanbieter plant auch die Telekom, in den nächsten Jahren die Breitbandversorgung in Frankfurt weiter zu verbessern. Allerdings sind die entsprechenden Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine Aussage getroffen werden könnte, welche Gebiete von den Investitionen genau profitieren werden. Der Magistrat wird in künftigen Gesprächen mit den Telekommunikationsanbietern in jedem Fall weiter auf den Bedarf vor Ort hinweisen. Letztendlich bleiben aber für die Unternehmen wirtschaftliche Überlegungen ausschlaggebend für ihre Investitionsentscheidungen. Grundsätzlich haben die Provider jedoch durchaus ein Eigeninteresse, Kunden durch die Bereitstellung ausreichend schneller Verbindungen an sich zu binden bzw. zu gewinnen. Um mehr Transparenz zu schaffen, welcher Provider welche Bandbreite bereitstellen kann, hat der Magistrat bereits Mitte vergangenen Jahres unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine entsprechende Informationsseite eingerichtet. Da sich die Bandbreiten der verschiedenen Anbieter in bestimmten Bereichen zum Teil erheblich unterscheiden, ist ein Vergleich der verfügbaren Geschwindigkeiten immer sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2014BB 246Zehn Gigabit! Kommunales Glasfasernetz ausbauenMagistratsbericht
- 20. März 2015OFOF 1303/6Breitbandausbau bei Wohnraumnachverdichtung nicht vergessenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015VV 1314Breitbandausbau bei Wohnraumnachverdichtung nicht vergessenAnfrage
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1140Breitbandausbau bei Wohnraumnachverdichtung nicht vergessenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab