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Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße"

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113

Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" An den Haltestellen Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße ist aufgrund der vorhandenen veralteten Signaltechnik eine Änderung der heutigen Signalschaltung zurzeit nicht möglich. Erst mit Austausch des jeweiligen Steuergerätes kann eine Umprogrammierung erfolgen. An den übrigen Haltestellen können die Zeitinseln ohne technische Nachrüstung durch eine Änderung der Signalschaltung verlängert werden. Die gesamte Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Der Haushaltsentwurf befindet sich gerade in der Beratung der Stadtverordnetenversammlung). Daher kann zurzeit keine Aussage über den Zeitraum der Realisierung getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2018OFOF 724/1Verlängerung der Schutzzeit an der Ampel der Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. September 2018OMOM 3700Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“Direktanregung
  3. 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 113Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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