Konzept Lärmschutzwand Nieder-Erlenbach
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Im Fuchsloch — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Fahrgastzählung in der Buslinie 2521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierung und Begrünung Quartiersplatz im Kurmarkviertel24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1139
Betreff: Konzept Lärmschutzwand Nieder-Erlenbach Der Magistrat befindet sich derzeit in der Grundlagenermittlung zur Planung des Baugebietes einschl. der Abstimmungen mit Hessen Mobil. Frühestens Ende 2016 ist mit einer Entwurfsplanung zu rechnen, die dann vorgestellt werden kann. Für die Planung der Lärmschutzwand müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 839 (Textteil Abs. 10.) eingehalten werden. Dieser sieht eine 4 m hohe Lärmschutzwand beidseitig begrünt vor. Der Baukörper soll als Gabionenwand hergestellt werden, wie auch schon im Baugebiet Im Fuchsloch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OFOF 18/13Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2016OMOM 176Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 29. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1139Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab