Konzept Lärmschutzwand Nieder-Erlenbach
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Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 176 entstanden aus Vorlage: OF 18/13 vom 03.05.2016
Betreff: Konzept Lärmschutzwand Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat 13 die Planungen für eine Lärmschutzwand am künftigen Baugebiet "Am Westrand" vorgestellt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil ein Konzept "Lärmschutzwand Nieder-Erlenbach" zu erarbeiten, um eine möglichst große Einheitlichkeit der Lärmschutzwände entlang der L 3008 herzustellen. Hierbei ist außerdem die Möglichkeit einer Begrünung zu prüfen.
Begründung: Entlang der L 3008, die an Nieder-Erlenbach vorbeiführt, finden sich schon heute drei unterschiedliche Arten von Lärmschutzwänden. Es ist zu befürchten, dass entlang des Baugebiets "Am Westrand" eine vierte Variante entsteht. Damit ist weder eine Einheitlichkeit gegeben noch erfüllen diese unterschiedlichen Varianten einen gewissen ästhetischen Anspruch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OFOF 18/13Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 176Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1139Konzept Lärmschutzwand Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats