Spielplatz Charlotte-Schiffler-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1138
Betreff:
Spielplatz Charlotte-Schiffler-Straße
Zu 1: Bei der Charlotte-Schiffler-Straße, wie auch der angrenzenden Hildegard-Schaeder-Straße, handelt es sich um einen niveaugleich ausgebauten Straßenabschnitt, der ordnungsgemäß als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist. Da in einem verkehrsberuhigten Bereich auf Grund des Aufenthaltscharakters der Straße an jeder Stelle mit spielenden Kindern zu rechnen ist, sind weitergehende Maßnahmen zur Kennzeichnung des Spielplatzes entbehrlich.
Zu 2: Um einen geeigneten Standort für einen Verkehrsspiegel zu finden, schlägt der Magistrat einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirates und des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2010OFOF 1065/5Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeOrtsbeiratsantrag · FAG
- 11. Juni 2010OMOM 4265Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeDirektanregung
- 18. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1138Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab