Spielplatz Charlotte-Schiffler-Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Charlotte-Schiffler-Straße ist eine Spielstraße; d.h. es darf eigentlich nicht schneller als 7 km/h gefahren werden. Viele Kleinkinder spielen auf dem genannten Spielplatz und den diesen umgebenden Straßen. Etliche Mütter haben sich in der Bürgerfragestunde des OBR und bei einem Ortstermin darüber beklagt, dass viele Kraftfahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Deshalb werden die o.g. Maßnahmen vorgeschlagen.
Inhalt
Antrag vom 27.05.2010, OF 1065/5
Betreff:
Spielplatz Charlotte-Schiffler-Straße
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat
- um Prüfung und ggf. Aufbringung einer zusätzlichen Fahrbahnmarkierung zur Kennzeichnung des Spielplatzes in der Charlotte-Schiffler-Straße.
- um Prüfung und ggf. Anbringung eines Verkehrsspiegels zur Verbesserung der Wahrnehmung des Spielplatzes durch Verkehrsteilnehmer auf der Charlotte-Schiffler-Straße.
Begründung:
Die Charlotte-Schiffler-Straße ist eine Spielstraße; d.h. es darf eigentlich nicht schneller als 7 km/h gefahren werden. Viele Kleinkinder spielen auf dem genannten Spielplatz und den diesen umgebenden Straßen. Etliche Mütter haben sich in der Bürgerfragestunde des OBR und bei einem Ortstermin darüber beklagt, dass viele Kraftfahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Deshalb werden die o.g. Maßnahmen vorgeschlagen.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1065/5Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeOrtsbeiratsantrag · FAG
- 11. Juni 2010OMOM 4265Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeDirektanregung
- 18. August 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1138Spielplatz Charlotte-Schiffler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme