Fehlende Elektroladesäulen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die geplante Elektroladeinfrastruktur in Frankfurt am Main. Es wird auf die bereits genehmigten Pilotstandorte verwiesen und die zukünftige Planung von Ladesäulen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Ortsbeiräten angekündigt. Ziel ist es, die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.-3.
Es wird bezüglich der Elektromobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats verwiesen: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open-Market-Modells hat die Stadt in den vergangenen Jahren Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur entgegengenommen und nach erfolgreicher straßenrechtlichen Standortprüfung 180 Pilotstandorte mit Ladesäulen als Pilotprojekt vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass diese in der ersten Jahreshälfte 2024 vollständig in Betrieb gehen.
Zwischenzeitlich hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse wird derzeit ausgewertet und geprüft. Der Magistrat wird dann über das weitere Verfahren schnellstmöglich berichten.
Es ist vorgesehen, die weiteren erforderlichen Ladesäulenstandorte zukünftig mittels eines externen Dienstleisters in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung festzulegen. Dabei werden die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden.
Die Mehrheit der Elektromobilitätsexperten geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet wird. Aktuell stehen im Frankfurter Stadtgebiet bereits mehr als 800 Ladepunkte auf öffentlichen und privaten Flächen zur Verfügung. Die Ausstattung der Innenstadtparkhäuser der Parkhausbetriebs GmbH mit AC-Ladesäulen schreitet überdies zügig voran und die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen beim Handel und dem Gewerbe steigt kontinuierlich. So baut zum Beispiel die Mainova AG im Rahmen einer Kooperation mit der REWE-Group aktuell 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus.
Im Ortsbezirk 10 befindet sich Mainova aktuell in Planung von 2 Schnelladestationen mit jeweils 2 Ladepunkten. Das betrifft den REWE-Standort am Dachsberg 204 in Frankfurt-Preungesheim sowie die Filiale in der Karl-von-Drais-Straße 13 in Eckenheim. Die Mainova plant überdies bis 2028 etwa 4.000 Elektroladesäulen in Frankfurt am Main und dem Umland zu realisieren.
Weil die Betreiber von Elektroladesäulen dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet sind, muss ein wirtschaftlicher Betrieb der Elektroladesäule gewährleistet sein. Hierfür müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann:
Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte
- Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten
- Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht
- Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm)
- Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 765/10Fehlende ElektroladesäulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2024OMOM 5116Fehlende ElektroladesäulenDirektanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1134Fehlende ElektroladesäulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab