Frankfurter Westen: Friedfelder für Friedhöfe
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Schaffung gärtnerbetreuter Grabstätten in Frankfurt-West, die in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG entstehen sollen. Ziel ist es, diese Angebote auf allen Friedhöfen des Frankfurter Westens umzusetzen, um den Bürgern eine alternative Grabform anzubieten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Friedfelder, in der Friedhofsordnung als gärtnerbetreute Grabstätten bezeichnet, entstehen in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG. Sowohl die Anlage als auch die Gestaltung der Grabfelder obliegt der Genossenschaft. Diese nimmt in der Regel im Vorfeld mit der Friedhofsabteilung des Grünflächenamtes Kontakt auf, ob und wo sie ein solches Grabfeld initiieren möchte.
Das Grünflächenamt prüft im Anschluss, inwiefern eine freie Friedhofsfläche für ein gärtnerbetreutes Grabfeld zur Verfügung gestellt werden kann. In der Regel wird diese Grabart durch die Friedhofsabteilung befürwortet. Derzeit gibt es auf sieben Frankfurter Friedhöfen diese Angebote und die Genossenschaft der Friedhofsgärtner wird in ihrem Vorhaben unterstützt. Aufgrund der gewünschten Umsetzung solcher Felder auf allen Friedhöfen des Frankfurter Westens wird das Grünflächenamt den Antrag daher gerne an die Genossenschaft weiterleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 411/6Frankfurter Westen: Friedfelder für FriedhöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1815Frankfurter Westen: Friedfelder für FriedhöfeDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1133Frankfurter Westen: Friedfelder für FriedhöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab