Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik des Parkens an der Waldschulstraße in Griesheim. Es wird festgestellt, dass keine ernsthafte Gefährdung vorliegt und dass die bestehenden Parkregelungen ausreichend sind.
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Waldschulstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.08.2026.
- Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte29.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Waldschulstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorab ist zu erwähnen, dass sofern gegen Verkehrsregeln beim Parken verstoßen wird, dies auch geahndet wird. Insbesondere dann, wenn sich daraus Behinderungen oder Gefährdungen ergeben. Für ein Einschreiten ist jedoch Voraussetzung, dass eine tatbestandsmäßige Handlung vorliegt.
Zu 1.: In der Waldschulstraße fanden im Oktober 2020 aufgrund einer Bürgerbeschwerde Sonderkontrollen statt. Eine drastische Problematik explizit in der Waldschulstraße ist der Städtischen Verkehrspolizei bisher nicht bekannt, allerdings gibt es diese Problematik im ganzen Stadtgebiet.
Zu 2.: Bei Fahrzeugen, die aus einer Parkbucht in den Straßenraum hineinragen kann eingeschritten werden, wenn auf der Fahrbahn ein Halt- oder Parkverbot gilt. Sofern Parkflächenmarkierungen vorhanden sind, müssen diese eingehalten werden.
Zu 3.: In einen Sonderweg für zum Beispiel Radfahrende oder zu Fuß Gehende dürfen parkende Fahrzeuge nicht hineinragen.
Zu 4.: Generell darf auf Grünflächen oder in Grünstreifen (Straßenbegleitgrün) nicht geparkt werden.
Zu 5.: In Parkbuchten dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die dort auch hineinpassen. Herausragende Fahrzeuge können jedoch nur verwarnt werden, wenn eine tatbestandsmäßige Handlung vorliegt.
Zu 6.: Der Magistrat - Städtische Verkehrspolizei - sieht zwar keine zwingende Notwendigkeit eines Ortstermins - insbesondere bedingt durch Covid-19 - würde aber bei einem Termin zur Verfügung stehen.
Zu 7./8.: Eine ernsthafte Gefahr konnte in der Waldschulstraße nicht erkannt werden. Es liegen keine weiteren Beschwerden vor. Bei Ortsbesichtigungen in der Vergangenheit sind auch keine auffälligen Häufungen dieser Problematik erkennbar gewesen. Insofern eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden festgestellt werden kann, wurde in der Vergangenheit mit Drängelgittern gute Erfahrungen gemacht. Eine Absicherung hin zur Fahrbahn ist schlicht nicht möglich, ohne dabei den Parkverkehr zu behindern. Die Parkordnung ist in diesem Bereich eindeutig und bedarf grundsätzlich keiner Verdeutlichung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 1488/6Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021VV 1951Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdendAnfrage
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1133Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab