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Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1131

Betreff: Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19 Zu 1.-3.: Der Zustand der Liegenschaft sowie der Eigentümer und die von ihm beabsichtigte Nutzung sind dem Magistrat bekannt. Am 15.12.2010 wurde für die Liegenschaft eine Baugenehmigung zur Errichtung eines dreigeschossigen Anbaus als Wohnerweiterung, zur Nutzungsänderung zweier Wohnräume im Erdgeschoss in eine freiberufliche Nutzung nach § 13 Baunutzungsverordnung (Heilpraktiker) und zur Errichtung eines Stellplatzes erteilt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt.

Zu 4.: Nach der dem Magistrat vorliegenden Planung soll das Erdgeschoss als Wohnung mit Heilpraxis und das 1. und 2. Obergeschoss rein wohnlich genutzt werden. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen ist nach Kenntnis des Magistrats nicht vorgesehen.

Zu 5.: Der Verbleib der bisherigen Mieter ist dem Magistrat nicht bekannt.

Zu 6.: Die Frage, ob die genehmigte Baumaßnahme als der Gentrifizierung Vorschub leistenden "Luxussanierung" zu klassifizieren ist, stellte sich im Baugenehmigungsverfahren nicht, da sich die Liegenschaft nicht im Bereich einer Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch befindet. Die dort geltende Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend 1 sieht den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nicht vor. Gegen den Erlass einer Milieuschutzsatzung bestehen auch weiterhin erhebliche Bedenken, wie dem Ortsbeirat bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 206 vom 20.01.2010 und ST 664 vom 13.05.2013 vorgetragen wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2013OFOF 342/3Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. April 2013OMOM 2138Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19Direktanregung
  3. 29. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 1131Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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