Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1126
Betreff: Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein? Wie vom Ortsbeirat gewünscht, hat sich die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main mit dem Niederlassungsleiter des Höchster REWE-Marktes sowie mit dem Bezirksmanager der REWE Markt GmbH in Verbindung gesetzt. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird von REWE allerdings nicht in Betracht gezogen, da diese sich nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausrichten und der Markt in den späten Abendstunden gut genutzt wird, vor allem von Personen, die selbst spät arbeiten und danach ihre Einkäufe tätigen. Damit erfüllt der REWE-Markt eine wichtige Versorgungsfunktion und bietet mit den Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr eine Möglichkeit der Nahversorgung, welche in vergleichbarer Weise im näheren Umfeld nicht gegeben ist, zumal sich die Öffnungszeiten des REWE-Marktes in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße im Rahmen der Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bewegen. Aber die REWE-Leitung ist bereit, weitergehende Lösungen für die beklagten Konflikte zu suchen. So wurden bereits einzelne Gespräche mit Anwohnern geführt und zusätzliche Maßnahmen für eine verbesserte Müllentsorgung getroffen. Die REWE-Angestellten haben aber keine Befugnis Personen vor dem Ladengeschäft zu verweisen, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Teilweise wurden diesen Personen aber in den Räumlichkeiten der Filiale Hausverbote erteilt. Bei akuten Beschwerden im öffentlichen Raum steht unter der Hotline 069 212 44044 die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2016OFOF 43/6Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWEMarkt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016OMOM 103Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWEMarkt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?Direktanregung
- 29. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1126Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab