Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"
Zusammenfassung
Das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Familien mit geringem Einkommen einen kostengünstigen Aufenthalt in Erholungsstätten zu ermöglichen. Ziel ist es, Familien und Alleinerziehenden bessere Freizeitangebote zu bieten und die Informationen über digitale Kanäle zu verbreiten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" gestartet, um Familien mit geringem Einkommen kostengünstig einen Aufenthalt in einer Erholungsstätte in Deutschland zu ermöglichen. Alle Informationen zum Programm und der Online-Check sind auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-auszeit-fuer-familien-1964746 abrufbar. Ein Flyer zum Programm ist seitens des Bundesfamilienministeriums nicht erstellt worden. Die Bekanntmachung und die Weitergabe der Informationen ist digital möglich. Sie können neben den zentralen städtischen Webseiten über die Kommunikationskanäle des AmkA den verschiedenen Frankfurter Communitys zugänglich gemacht werden. Gerade Familien und Alleinerziehende benötigen gute Angebote zur Freizeitgestaltung mit ihren Kindern und Jugendlichen. Das Jugend- und Sozialamt wird zur Verbreitung des Programms ebenfalls beitragen. Informiert werden über übliche Verteiler die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Familienbildungsstätten sowie die Quartiere der Aktiven Nachbarschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2021KK 48Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“KAV-Anregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1124Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab