Bezirkssportanlage Harheim hier: Kunstrasenplatz
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1122
Betreff: Bezirkssportanlage Harheim hier: Kunstrasenplatz Die Sportanlage Harheim besteht aus einem Naturrasenplatz mit einer 400m Tennenlaufbahn und einem Tennenplatz. Im Jahr 2010 wurden zwei der am westlichen Rand befindlichen Tennisplätze rückgebaut und an dieser Stelle ein Naturrasenkleinspielfeld geschaffen, um dem gestiegenen Platzbedarf, insbesondere der SG Harheim 1946 e.V., entgegen zu kommen. Darüber hinaus kennt das zuständige Fachamt den Wunsch nach einem Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Harheim. Da jedoch hierfür zurzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt sind, ist im Rahmen künftiger Etatberatungen hierüber zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2012EAEA 1Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Bezirkssportanlage Harheim hier: KunstrasenplatzEtatanregung
- 12. März 2012OFOF 60/14Haushalt 2012 Produktgruppe: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktnummer: 1.21.15.01 Bezirkssportanlage Harheim hier: KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1122Bezirkssportanlage Harheim hier: KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab