Bewuchsbekämpfung an der Main-Weser-Bahnstrecke
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1119
Betreff: Bewuchsbekämpfung an der Main-Weser-Bahnstrecke Zu 1.: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG wird der Wirkstoff Glyphosat im Bereich Ginnheim und Eschersheim einmal jährlich pro Gleis zur chemischen Vegetationsbekämpfung eingesetzt. Die DB Netz AG setzt 2015 folgende Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ein: Tender GB Ultra und Purgarol (jeweils max. zulässiger Aufwandsmenge von 10 l/ ha). Sie lehnt es bislang ab, vollständig auf die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PBSM) zu verzichten. Mit einem freiwilligen Anwendungsverzicht von Pflanzenschutzmitteln und damit Glyphosat ist daher nicht zu rechnen.
Zu 2.: Bei der Bewertung der Wirksamkeit und aller zulassungsrelevanter Parameter stützt sich die DB Netz AG nach eigenen Aussagen auf die Prüfungen und Einschätzungen der hierfür zuständigen Behörden. Sofern Herbizide auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden sollen, ist eine Ausnahmegenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) erforderlich. In diesem Verfahren wird der Magistrat regelmäßig vom EBA beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Von der Anwendung mit PBSM sind entsprechend den Vorgaben der jeweils geltenden Schutzgebiets-Verordnung nur besonders empfindliche Gebiete (beispielsweise Naturschutzgebiete und Teile von FFH- und Trinkwasserschutzgebiete) ausgenommen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das EBA weist der Magistrat regelmäßig auf die Anwendung alternativer Gleisentkrautungsmethoden durch die DB Netz AG hin. Der Wirkstoff Glyphosat bedarf bis Ende des Jahres 2015 europaweit einer neuen Zulassung. Gegebenenfalls ergibt sich in diesem Verfahren ein Verbot oder eine Einschränkung des Anwendungsgebietes von Glyphosat.
Zu 3. Laut DB Netz AG bestehen gegenwärtig keine Möglichkeiten eines Einsatzes von anderen Mitteln, da Glyphosat der einzige für den Gleisbereich zugelassene Blattherbizidwirkstoff ist. Alternative (nicht-chemische) Verfahren stehen laut DB Netz AG für einen flächendeckenden Einsatz nicht zur Verfügung. Der Magistrat hat der Anregung folgend von Hessenwasser eine Bewertung möglicher Grundwassersbeeinträchtigungen eingeholt, die seiner Stellungnahme als Anlage beigefügt ist. Anlage 1 (ca. 336 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2015OFOF 913/9Bewuchsbekämpfung an der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2015OMOM 4076Bewuchsbekämpfung an der Main-Weser-BahnstreckeDirektanregung
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1119Bewuchsbekämpfung an der Main-Weser-BahnstreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab