Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1114
Betreff: Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8 Die Feststellungen des Ortsbeirats können im Grundsatz bestätigt werden: Auf einer Vielzahl von Spielplätzen im Stadtgebiet hat sich in den letzten Jahren das Spielangebot verschlechtert. Durch fehlende Finanzmittel beim Grünflächenamt konnten viele Spielgeräte, die aufgrund ihres schlechten Zustandes abgebaut werden mussten, häufig nicht angemessen oder gar nicht ersetzt werden. Derzeit werden nach einer Prioritätenliste vorhandene Spielplätze, die sich im sehr schlechten Zustand befinden, von Grund auf erneuert. Für den laufenden Grünunterhalt wurden die Mittel für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 deutlich erhöht. Eine wesentliche Verbesserung der Spielgeräteausstattung auf vorhandenen Spielplätzen ist dadurch jedoch derzeit nicht möglich. Die Erhöhung der Haushaltsmittel dient überwiegend zur Deckung entstandener Defizite, da der Fachbereich in den letzten Jahren durch zusätzliche Aufgaben einen erhöhten Finanzbedarf hat. Insofern wäre eine zweckgebundene Erhöhung des Budgets für Spielgeräte im Bereich des OBR 8 grundsätzlich sinnvoll und fachlich zu befürworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2018OFOF 363/8Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe:22.09 Grün- und Freiflächen Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018EAEA 256Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8Etatanregung
- 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1114Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab