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Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1114

Betreff: Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße Die ABG FRANKFURT HOLDING nimmt zu den genannten Fragen wie folgt Stellung: In den letzten Jahren endete für 180 Wohnungen in dem besagten Wohnquartier die Mietpreis- und Belegungsbindung. Für 150 dieser Wohnungen bestehen vertraglich gesicherte Belegungsrechte zugunsten des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main. Die Anzahl der Wohnungen mit Belegungsrechten zugunsten des Amtes für Wohnungswesen wird sich in den nächsten Jahren nicht verändern. (Von den 48 Wohnungen, für die außerhalb des Belegrechtserwerbs noch Bindungen bestehen, werden voraussichtlich 36 Wohnungen Ende 2023 aus der Bindung fallen.) Mit Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung haben sich die Grundmieten um fünf Prozent erhöht. Es wurden keine Mieterhöhungen gem. § 559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Mieterhöhungen gem. § 11 der II. Berechnungsverordnung, § 4 der Neubaumietenverordnung 1970 sowie § 10 Wohnungsbindungsgesetz betrugen im Durchschnitt der letzten Jahre 4,9 Prozent. Öffentlich geförderte Wohnungen werden mit durchschnittlich 4,97 Euro pro Quadratmeter neu vermietet. Frei finanzierte Wohnungen werden mit durchschnittlich 7,32 Euro pro Quadratmeter neu vermietet; die Bestandsmieten bei den frei finanzierten Wohnungen betragen durchschnittlich 5,66 Euro pro Quadratmeter. Die Häuser wiesen vor der energetischen Sanierung mit im Durchschnitt 227 kWh/(m2·a) sehr schlechte Energieverbrauchswerte auf, der schlechteste Wert betrug sogar 354 kWh/(m2·a). Aus diesem Grund war bzw. ist ein erhebliches Einsparpotential gegeben. Der Endenergiebedarf der sanierten Häuser beträgt im Durchschnitt 87 kWh/(m2·a).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2018BB 16Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2016Magistratsbericht
  2. 25. Februar 2018OFOF 252/7Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-StraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 13. März 2018VV 780Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-StraßeAnfrage
  4. 15. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1114Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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