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Sprachkenntnisse der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat kann keine Aussage zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeitenden treffen, da diese personenbezogene Daten sind, die nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage erhoben werden dürfen. Eine freiwillige Abfrage wäre möglich, würde jedoch erhebliche Verwaltungsaufwände verursachen und keine repräsentativen Ergebnisse liefern.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kann zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeitenden keine Aussage treffen.

Fremdsprachenkenntnisse sind personenbezogene Daten, die nur bei Vorliegen einer einschlägigen Rechtsgrundlage erhoben werden dürfen (Art. 5 Abs. 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Eine derartige Rechtsgrundlage im Sinne des § 23 Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ist nicht gegeben.

Grundsätzlich wäre eine Abfrage nach Fremdsprachenkenntnissen mit Einwilligung der Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis möglich. Dies würde dann aber eine anonyme Erhebung ausschließen und wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Ämter und Betriebe verbunden.

Auch eine anonymisierte Umfrage auf freiwilliger Basis würde nicht zu einem repräsentativen Ergebnis bzw. zu verwertbaren Erkenntnissen zur Verteilung und Umfang der Sprachkenntnisse führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2022KAKA 26Sprachkenntnisse der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelnKAV-Anfrage
  2. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 1113Sprachkenntnisse der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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