Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1105
Betreff: Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eindeutig geregelt, dass in Kurvenbereichen das Parken nicht erlaubt ist (§ 12 StVO). Dies gilt auch für das Parken auf Gehwegen, wenn keine entsprechende Beschilderung oder Markierung angeordnet ist. Nach Ansicht des Magistrats sollte darauf verzichtet werden, die Kreuzungsbereiche massiv mit baulichen Mitteln abzusichern, zumal in dem angesprochenen Kindergarten auch behinderte Kinder betreut werden. Eine Absicherung mit Pollern würde die Barrierefreiheit einschränken. Die Anregung des Ortsbeirats wird jedoch zum Anlass genommen, in der Valentin-Senger-Straße temporär eine intensivere Überwachung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit vorzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2013OFOF 283/4Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2013OMOM 2197Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindernDirektanregung
- 22. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1105Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab