Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2008, ST 1102
Betreff:
Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes
Eine Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Stellen in der vorgegebenen Frist noch nicht abschließend erfolgen konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2008OFOF 446/3Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2008OMOM 2275Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesDirektanregung
- 7. Juli 2008Sie sind hierSTST 1102Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
- 6. April 2009STST 514Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
- 4. November 2009STST 1559Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
- 30. November 2010STST 1572a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
- 14. November 2011STST 1204a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines ProbebetriebsStellungnahme
- 2. April 2012Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 505a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab